Abteilung - Reha-Sport - im Verein Bushido-Dojo Berlin e.V.
Der Rehabilitationssport ist eine vom Arzt verordnete Leistung, die in der Regel für die Dauer von 50 Einheiten mit je mind. 45 min verordnet wird. Bestehen körperliche, geistige oder seelische Funktionsbeeinträchtigungen, hat der Gesetzgeber festgelegt [§ 43 SGB V in Verbindung mit § 44 SGB IX], dass die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger [BfA, LVA] Sport & Training als sog. ergänzende Leistungen zur Rehabilitation unterstützen müssen. Seit 1. Juli 2001 haben die Versicherten hierauf sogar einen Rechtsanspruch!
Rehabilitationssport wird immer in Gruppen, unter ärztlicher Betreuung, von qualifizierten Übungsleitern, in der Regel in einem Verein, durchgeführt. Die Gruppen werden nach Alter und Beschwerdebild zusammengefasst, damit sich jeder in seiner Gruppe wohlfühlt und niemand unter- oder überfordert wird.
Dazu gibt es eine Rahmenvereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Behindertensportverband.
Rehabilitationssport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen, psychischen und neurologischenFunktionen, die dazu führen, dass der Patient nicht mehr uneingeschränkt am täglichen Leben teilhaben kann, in Betracht. Auch eine längerfristige Nachbehandlung von Unfallfolgen oder Operationen kann so sichergestellt werden.
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports, um insbesondere Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft zu stärken um somit den Erfolg vorangegangener oder begleitender, z.B. physiotherapeutischer, Maßnahmen zu steigern . Durch die Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit wird ein Krankheitsverlauf günstig beeinflusst.
Rehabilitationssport ist für Patienten mit orthopädischem Beschwerden wie z.B. Rückenschmerzen, Schulter-Nackenschmerzen, Osteoporosepatienten, Erkrankungen der Gelenke genauso geeignet wie z.B. für Diabetiker, Schmerzpatienten, Kinder/Jugendliche mit Bewegungsmangel, Patienten mit Beckenbodenschwäche, Brustkrebspatienten, Parkinson- oder MS-Patienten.
Rehabilitationssport dient aber auch als Hilfe zur Selbsthilfe, insbesondere um die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Motivation zu einem regelmäßigen Bewegungstraining zu fördern.
Wenn aufgrund der Diagnose Rehabilitationssport eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt, wird Ihr Arzt Ihnen Rehasport verordnen. Die Verordnung Rehabilitationssport belastet nicht das Budget des Arztes.
Der Arzt füllt den Antrag auf Kostenübernahme (Muster 56) aus, welchen Sie bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Die Krankenkassen sind aufgrund der Gesetzgebung verpflichtet, diesen Antrag zu genehmigen. Die Genehmigung ist obligatorisch.